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Strom sparen in der Mietwohnung 2026

Was erlaubt ist und was wirkt: Rechtssichere Stromspar-Maßnahmen für Mieter mit realistischem Sparpotential.

Aktualisiert: Juli 2026 / Mietrecht & BKW-Reform

Viele Mieter denken, dass sie beim Energiesparen die Hände gebunden haben – doch das ist ein Trugschluss. Seitdem das Balkonkraftwerk 2024 rechtlich gestärkt wurde und die Rechtsprechung zu Mietrechtsmaßnahmen klarer geworden ist, haben Mieter mehr Möglichkeiten als je zuvor. Und die Ersparnis ist oft beträchtlich.

Smart Plugs, LED-Lampen, intelligente Steckerleisten und sogar Balkonkraftwerke sind vollständig erlaubt – ohne Vermieter zu fragen. Dazu kommen Sofort-Maßnahmen wie das Verkürzung von Warmwasserduschen, das Ausschalten von Standby-Verbrauchern und die Optimierung der Heizanlage, falls Sie diese regulieren dürfen. Mit einer klugen Kombination aus reversiblen Maßnahmen sparen Mieter oft 200 bis 400 Euro pro Jahr ein – häufig ohne eine einzige Bohrung in die Wand zu machen.

In diesem Ratgeber zeigen wir, welche Maßnahmen Mieter ohne Vermieter-Genehmigung umsetzen können, welche nur mit Zustimmung, und wie die aktuelle Rechtslage für Balkonkraftwerke aussieht. Dazu: konkrete Tipps zum Sparen mit Zahlen und praktischer Anleitung.

Was dürfen Mieter technisch verändern?

Das Mietrecht unterscheidet zwischen reversiblen und nicht-reversiblen Maßnahmen. Diese Unterscheidung ist der Schlüssel, um zu verstehen, was erlaubt ist.

Reversible Maßnahmen – ohne Vermieter-Zustimmung erlaubt

Alles, was Sie wieder vollständig entfernen können, ohne Spuren zu hinterlassen, ist grundsätzlich erlaubt: Smart Plugs und intelligente Steckerleisten, LED-Lampen in bestehenden Fassungen, ein Balkonkraftwerk mit Geländer-Halterung, tragbare Stromspeicher, Fensterfolien zum Wärmeschutz, Türdichtungsprofile, Dusch-Durchfluss-Begrenzer, Wasserspar-Aufsätze für Wasserhähne. Bei all diesen Maßnahmen können Sie völlig eigenständig handeln – Sie brauchen die Zustimmung des Vermieters nicht, müssen ihn aber in der Regel informieren.

Nicht-reversible Maßnahmen – mit Genehmigung

Alles, das eine dauerhafte Veränderung der Wohnung darstellt, braucht vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters: Neue Steckdosen oder Lichtschalter anbringen, Stromleitungen verlegen, ein intelligentes Heizkörperthermostat anbauen (wenn nicht bereits vorhanden), ein stationärer Stromspeicher im Zählerschrank oder an der Wand montieren. In der Praxis genehmigen Vermieter solche Maßnahmen oft, wenn Sie sie fachgerecht beschreiben und deutlich machen, dass Sie alles wieder in den Originalzustand versetzen."

Die rechtliche Sicherheit: Mietrecht § 535 BGB

Der Mieter darf die Mietsache nicht beschädigen – aber Wartung und Instandhaltung sind normal. Reversible Stromspar-Maßnahmen beschädigen die Wohnung nicht; sie sind Teil des normalen Lebens und nicht mehr aus modernen Haushalten wegzudenken. Sollte ein Vermieter eine Klage wegen eines Smart Plugs einreichen wollen, hätte er vor Gericht keine Chance – und das weiß auch der Vermieter.

Sofort-Maßnahmen ohne jede Installation

Manche der effektivsten Stromspar-Maßnahmen kosten nichts, brauchen keine Installationen und keine Vermieter-Genehmigung – nur ein bisschen Verhaltensänderung.

Warmwasserverbrauch senken

In vielen Mietwohnungen ist der Durchlauferhitzer oder der Boiler einer der größten Stromfresser. Ein Durchlauferhitzer verbraucht unter Last etwa 18 bis 24 kW – ein enormer Leistungsspitzenwert. Jede Minute warmes Wasser kostet hier etwa 15 bis 50 Cent. Wenn Sie Ihre Duschzeit von 8 auf 5 Minuten senken, sparen Sie etwa 45 Euro pro Jahr – und jeder Liter Warm-Wasser, den Sie sparen, spart auch Heizkosten. Tipp: Beim Einseifen ausstellen, nur zum Spülen wieder anstellen – spart etwa 50 Prozent Warmwasser ohne Komfortverlust.

Standby-Geräte ausschalten

Fernseher, Receiver, Computer, Router und Drucker ziehen oft 30 bis 50 Watt Standby-Strom permanent. Das läuft rund um die Uhr und kostet etwa 50 bis 100 Euro pro Jahr. Mit der Gewohnheit, diese Geräte nach Gebrauch auszuschalten oder eine schaltbare Steckerleiste zu nutzen, sparen Sie sofort. Wer nachts und am Wochenende den Router ausschaltet, spart etwa 15 Euro pro Jahr ohne Produktivitätsverlust – die meisten Menschen arbeiten nachts eh nicht.

Heizung optimieren

Falls Sie ein smartes Heizkörperthermostat selbst anbringen dürfen oder bereits eins vorhanden ist: Hier lässt sich oft am meisten sparen. Die Heizung läuft oft zu lange auf zu hoher Stufe. Eine Reduzierung der Raumtemperatur um nur 1 Grad Celsius spart etwa 6 Prozent Heizkosten – das kann bei elektrisch beheizten Wohnungen etwa 60 bis 100 Euro pro Jahr sein. Ein intelligentes Thermostat mit Zeitplan und Frost-Schutz ist dafür ideal.

Richtig lüften und Feuchtigkeit abzapfen

Richtig lüften kostet keine Energie – im Gegenteil. Kurzes, kräftiges Durchlüften (3 bis 5 Minuten) ist effizienter als Fenster ständig auf Kipp zu halten. Ständig offene Fenster heizen die kalte, feuchte Außenluft auf – das kostet Energie. Mit intelligentem Lüften und ggf. Entfeuchter (mobile Geräte, etwa 200–400 Euro, aber nicht überall nötig) lässt sich auch die Schimmelbildung reduzieren – und die Heizanlage läuft sparsamer.

Balkonkraftwerk: Mietrecht & aktuelle Rechtslage 2026

Das Balkonkraftwerk ist für Mieter die effektivste Stromspar-Investition – und seit der Reform 2024 ist die Rechtslage klar und mieterfreundlich.

Die Regelung seit Solarpaket 1 (2024)

Balkonkraftwerke sind nun als privilegierte bauliche Maßnahmen gesetzlich verankert. Das bedeutet: Der Vermieter darf eine fachgerechte Installation in der Regel nicht mehr grundlos verweigern. Die Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR) ist vereinfacht und kostenlos. Der Stromzähler der Wohnung wird weiter von Ihnen abgelesen – die Einspeisevergütung (Gutschrift für überschüssigen Strom) entfällt zwar bei kleinen Anlagen, aber das ist beim Fokus auf Eigenverbrauch egal.

Rechtssicherheit durch schriftliche Mitteilung

Informieren Sie den Vermieter schriftlich und höflich vor der Installation. Ein Muster-Text: „Ich plane die Installation einer steckerfertigen Solaranlage bis 800 W auf meinem Balkon. Die Anlage wird mit einer Geländer-Halterung befestigt (keine Bohrungen), alle Komponenten sind zertifiziert, und bei Auszug wird die Anlage spurlos entfernt. Ich melde sie im Marktstammdatenregister an." Das genügt meist – und gibt Ihnen eine schriftliche Dokumentation. Sollte der Vermieter widersprechen, ist es heute rechtlich unmöglich, dass er durchkommt.

Größe, Leistung und Einspeisevergütung

Eine typische 800-W-Anlage mit zwei Solarmodulen à 430 Wp und einem Hoymiles- oder Growatt-Wechselrichter kostet etwa 350 bis 500 Euro. Sie erzeugt je nach Standort und Ausrichtung etwa 600 bis 900 kWh pro Jahr. Bei 70 Prozent Eigenverbrauch (Geräte wie Kühlschrank, Homeoffice, Waschen laufen tagsüber) sparen Sie etwa 150 bis 225 Euro pro Jahr. Die überschüssigen 30 Prozent (etwa 180 bis 270 kWh) werden netzweit eingespeist – eine Vergütung dafür entfällt bei kleinen Anlagen, aber das Geld ist weniger als es klingt. Der echte Gewinn liegt im Eigenverbrauch.

Speicher – lohnt es sich für Mieter?

Ein zusätzlicher Speicher (etwa EcoFlow PowerStream mit 2 kWh für etwa 1.200–1.500 Euro) erhöht den Eigenverbrauch auf 80 bis 90 Prozent und spart damit weitere 50 bis 100 Euro pro Jahr. Für den reinen Stromsparprozess in einer Mietwohnung amortisiert sich ein Speicher dagegen nicht so schnell. Besser: Starten Sie mit der 800-W-Anlage ohne Speicher, sparen Sie 2 bis 3 Jahre lang, und entscheiden Sie dann mit echten Erfahrungswerten, ob ein Speicher sinnvoll ist. Bei Umzug nehmen Sie die Anlage mit – volle Flexibilität.

Mieter in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Für WEG-Mieter (also Mieter einer Wohnung, deren Eigentümer nicht der einzelne ist, sondern eine Gemeinschaft) braucht es einen Beschluss in der WEG. Das dauert zwar etwas länger, aber die Chancen sind heute sehr gut. Viele WEGs begrüßen Stromspar-Maßnahmen der Mieter und genehmigen sie mittlerweile routinemäßig, solange die Halterung sicher ist und die Wohnung nicht beschädigt wird. Beauftragen Sie einen Makler oder Verwaltung mit der Agendapunktsetzung – das beschleunigt das Verfahren.

Smart Plugs & Messgeräte — reversibel & maximal effektiv

Smart Plugs sind nach Balkonkraftwerken die beste Investition für Mieter – reversibel, günstig und sofort wirksam.

Smart Plug vs. intelligente Steckerleiste

Ein einzelner Smart Plug für eine Steckdose kostet etwa 15 bis 30 Euro und schaltet ein einzelnes Gerät (oder über eine angeschlossene Steckerleiste mehrere). Eine intelligente Steckerleiste mit 4 bis 6 Buchsen kostet etwa 25 bis 50 Euro und ist praktikal für den Schreibtisch, das Wohnzimmer oder die Küche – alles in einem Setup. Beide Varianten sind vollständig reversibel und können beim Umzug mitgenommen werden.

Was kostet Standby wirklich?

Ein Fernseher im Standby zieht etwa 5 bis 15 Watt, ein Receiver 10 bis 25 Watt, ein Drucker 5 bis 15 Watt, Ladegeräte ohne Gerät je 0,5 bis 2 Watt. In einer typischen Wohnung mit durchschnittlichen Geräten läuft rund um die Uhr ein Standby-Verbrauch von 40 bis 60 Watt. Das sind über ein Jahr etwa 350 bis 525 kWh oder etwa 122 bis 184 Euro – reine Geldverschwendung. Mit einem Smart Plug, der diese Geräte nach Feierabend und am Wochenende abschaltet, senkt sich dieser Posten um 50 bis 80 Prozent.

Welche Smart Plugs für Mieter?

Shelly Plus Plug S oder ähnliche WLAN-basierte Steckerleisten (etwa 17 Euro) sind für Mieter ideal: keine Cloud nötig, lokale Steuerung möglich, hohe Zuverlässigkeit, Matter-kompatibel. FRITZ!DECT-Modelle sind ebenfalls ausgezeichnet, brauchen aber eine FRITZ!Box. Egal für welches Modell: Wichtig ist ein einfacher Zeitplan – etwa „jeden Werktag ab 18 Uhr ausschalten" oder „am Wochenende 24/7 aus".

Energiezähler für die Wohnung

Falls Ihr Stromzähler kein Smart Meter ist (also keine automatische Fernablesung), können Sie zusätzlich einen tragbaren Energiemesser (etwa 20–40 Euro) in Ihre Smart-Plug oder Steckerleiste stecken und damit einzelne Geräte oder Gruppen protokollieren. Das gibt Ihnen Transparenz über Ihren echten Verbrauch – und oft entdecken Sie dabei überraschende Stromfresser, die Sie gar nicht auf dem Radar hattet.

Stromspar-Produkte für Mieter im Überblick

Eine Übersicht, welche Produkte sich für Mieter besonders gut eignen:

Smart Plug oder intelligente Steckerleiste

Shelly Plus Plug S – WLAN Smart Steckdose mit Energiemessung, Matter, 2.500 W, App-Steuerung, kein Hub erforderlich

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LED-Lampen für bestehende Fassungen

Ersetzen Sie alle Glühbirnen und Halogen-Spots durch LED – Preis etwa 5–15 Euro pro Lampe, Einsparung etwa 80 Prozent Stromverbrauch. Beim Auszug schrauben Sie die LED wieder aus und nehmen sie mit oder lassen die alten Lampen in den Fassungen.

Dusch-Durchfluss-Begrenzer

Kostet etwa 10–20 Euro, senkt den Warmwasserverbrauch um etwa 30 bis 50 Prozent, ohne dass sich der Dusch-Komfort deutlich ändert. Anbringung: einfach zwischen Brauseschlauch und Brausekopf schrauben. Beim Auszug wieder abschrauben.

Tragbarer Stromspeicher + Balkonkraftwerk

Optional: EcoFlow PowerStream (2 kWh, etwa 1.200 Euro) oder Anker SOLIX B1024 (ähnlich) speichert Mittags-Solarstrom und gibt ihn abends ab. Erhöht Eigenverbrauch von 60 bis 70 Prozent auf 80 bis 90 Prozent. Bei Umzug: mitnehmen. Lohnt sich, wenn Sie zu Hause sind und große Lasten (Waschmaschine, Geschirrspüler) flexibel legen können.

Fensterfolien für Wärmedämmung

Im Winter: Wärmespeichernde Folien für besonders schlecht isolierte alte Fenster (etwa 20–30 Euro pro Fenster). Im Sommer: Wärmereflektive Folien, um die Klimaanlage oder das Durchhitzen zu reduzieren. Anbringung: von innen einfach aufgeklebt, beim Auszug wieder abgelöst.

Wieviel kann ein Mieter im Jahr sparen?

Ein realistischer Überblick über die Einsparungen durch verschiedene Kombinationen:

Szenario 1: Verhaltensänderung allein

Maßnahmen: Duschzeit verkürzen (3 Min. Wasser sparen täglich), Standby-Geräte manuell ausschalten, Heizung um 1 Grad senken, richtig lüften.

Einsparung: etwa 80–120 Euro pro Jahr

Investition: 0 Euro

Amortisation: sofort

Szenario 2: Kleine reversible Maßnahmen

Maßnahmen: Smart Plug für Medienanlage (30 Euro), LED-Lampen (80 Euro), Dusch-Durchfluss-Begrenzer (15 Euro).

Einsparung: etwa 130–170 Euro pro Jahr (Standby 30–50 Euro, Beleuchtung 20–40 Euro, Warmwasser 30–50 Euro)

Investition: etwa 125 Euro

Amortisation: etwa 9 Monate

Szenario 3: Balkonkraftwerk ohne Speicher

Maßnahmen: 800-W-Balkonkraftwerk (350–500 Euro), plus kleine reversible Maßnahmen aus Szenario 2.

Einsparung: etwa 280–350 Euro pro Jahr (Solarstrom 150–220 Euro + kleine Maßnahmen 130–170 Euro, teilweise überlappend)

Investition: etwa 475–625 Euro

Amortisation: etwa 1,5 bis 2,5 Jahre, danach reine Gewinne

Szenario 4: Balkonkraftwerk + Speicher (ambitioniert)

Maßnahmen: Balkonkraftwerk + Speicher (EcoFlow PowerStream, etwa 1.200 Euro), intelligente Zeitpläne, Smart Home Automation.

Einsparung: etwa 350–450 Euro pro Jahr (Solarstrom mit hohem Eigenverbrauch 220–320 Euro + kleine Maßnahmen)

Investition: etwa 1.675–1.825 Euro

Amortisation: etwa 4 bis 5 Jahre, aber danach sehr hohe Gewinnkurve

Langzeit-Betrachtung: Nach Amortisation

Szenario 3 bringt nach 2 Jahren etwa 280–350 Euro jährlich. Über 5 Jahre von Amortisation an sind das etwa 1.400–1.750 Euro Nettogewinn. Bei Umzug nehmen Sie die komplette Anlage mit und amortisieren sie in der neuen Wohnung schneller (weniger Aufbaustunden). Sie bauen quasi Vermögen auf, das Sie ständig mitnehmen.

Praktischer Aktionsplan für Mieter in 5 Schritten

  1. Woche 1: Informieren Sie den Vermieter schriftlich, dass Sie LED-Lampen installieren, Smart Plugs nutzen und den Warmwasserverbrauch senken werden. Diese Maßnahmen brauchen keine Genehmigung, aber Transparenz schafft Vertrauen.
  2. Woche 2: Kaufen Sie ein Smart Plug oder eine Steckerleiste (25–50 Euro) und eine LED-Schreibtischlampe (20–40 Euro). Legen Sie einen ersten Zeitplan an: Arbeitsplatz nach 18 Uhr ausschalten, Medienanlage am Wochenende komplett ab.
  3. Woche 3: Ersetzen Sie alle Glühbirnen durch LED (etwa 60–100 Euro Gesamtinvestition, aber Teil eines längerfristigen Prozesses). Installieren Sie einen Dusch-Durchfluss-Begrenzer (10–20 Euro).
  4. Monat 2–3: Falls Ihr Balkon/Loggia nach Süden zeigt: Recherchieren Sie Balkonkraftwerk-Sets und Halterungssysteme. Informieren Sie den Vermieter schriftlich von Ihrem Plan. Montieren Sie nach Genehmigung.
  5. Laufend: Achten Sie auf bewussten Umgang mit Strom – Duschen verkürzen, Standby-Geräte ausschalten, bevor Sie schlafen gehen. In 6 bis 12 Monaten sehen Sie die Ersparnis auf Ihrer Stromrechnung.

Häufig gestellte Fragen

Welche Stromspar-Maßnahmen sind für Mieter überhaupt erlaubt?
Die meisten Maßnahmen sind für Mieter vollkommen legal. Smart Plugs, intelligente Steckerleisten, LED-Lampen (die Sie beim Auszug mitnehmen können), Duschthermostate und Fensterfolien sind allesamt reversibel und deshalb unproblematisch. Ein Balkonkraftwerk ist seit 2024 sogar ausdrücklich als privilegierte Maßnahme im Mietrecht verankert – der Vermieter darf es nicht ohne Grund verweigern. Elektro-Installationen wie der Austausch von Lichtschaltern oder das Verlegen von Stromleitungen fallen dagegen unter das Mietrecht und bedürfen der vorherigen Genehmigung. Mit anderen Worten: Alles, was Sie rückstandslos wieder entfernen können, ist erlaubt. Alles, das die Wohnung dauerhaft verändert, braucht Zustimmung.
Lohnt sich ein Balkonkraftwerk für Mieter?
Ja, oft sogar besonders. Ein 800-W-Balkonkraftwerk als Steckerset ist plug-and-play, kostet 350–500 Euro und erzeugt je nach Standort etwa 600–900 kWh pro Jahr. Bei 35 Cent/kWh und einem realistischen Eigenverbrauch von 60–70 Prozent sparen Sie etwa 130–215 Euro jährlich. Die Amortisation liegt dann bei 2–4 Jahren – danach praktisch kostenlosen Strom. Für Mieter ist der Vorteil: Sollten Sie irgendwann umziehen, nehmen Sie die Anlage einfach mit, bauen sie ab und montieren sie an der neuen Wohnung wieder auf. Das ist Geldanlage mit Option auf Flexibilität.
Was muss ich meinem Vermieter über das Balkonkraftwerk sagen?
Rechtlich müssen Sie den Vermieter informieren, aber nicht um Erlaubnis fragen – das ist seit 2024 ein echtes Recht. In der Praxis ist eine schriftliche, höfliche Mitteilung sinnvoll, in der Sie kurz beschreiben, was Sie vorhaben, wie die Halterung aussieht und dass alles fachgerecht und reversibel ist. Nennen Sie konkrete Modelle oder Halterungssysteme (etwa: ‚Balkongeländer-Halterung, sichere Befestigung, keine Bohrungen') – das schafft Klarheit und vermeidet Missverständnisse. In einer Eigentümergemeinschaft (WEG) sollten Sie einen formellen Beschluss einholen – das dauert zwar etwas länger, schafft aber volle Rechtssicherheit.
Ist ein Stromzähler für Mieter ein Problem?
Nein. Der Stromzähler der Wohnung wird für die Abrechnung gemessen und der Vermieter bekommt ihn zu sehen – das ist normal. Ein Balkonkraftwerk speist Strom in die Wohnung, der Zähler läuft dann langsamer oder würde bei älteren Modellen sogar rückwärts laufen. Der Vermieter sieht das automatisch auf der Rechnung – der durchschnittliche Jahrsverbrauch sinkt plötzlich um 600–900 kWh, obwohl niemand weniger arbeitet. Das ist völlig legal und nicht zu beanstanden. Der erzeugte Strom gehört Ihnen, nicht dem Vermieter.
Kann ich in einer Mietwohnung einen Speicher einbauen?
Ein mobiler Speicher wie die EcoFlow PowerStream oder Anker SOLIX B1024 ist völlig unproblematisch – das ist kein Umbau, einfach ein tragbares Gerät. Sie können es bei Auszug mitnehmen. Ein stationärer Speicher im Zählerschrank oder an der Wand würde hingegen eine Dauerhaftigkeit suggerieren und bedarf daher der Zustimmung des Vermieters. Bei Kombination mit einem Balkonkraftwerk: Starten Sie mit einem kleinen mobilen Speicher, um herauszufinden, ob sich die Investition für Sie rechnet, und sprechen Sie dann mit dem Vermieter über eine größere, stationäre Lösung – viele Vermieter sind heutzutage offen dafür, wenn sie langfristig in der Wohnung bleiben.
Smart Plugs und intelligente Steckerleisten – sind sie für Mieter erlaubt?
Völlig erlaubt und unproblematisch. Smart Plugs stecken Sie einfach ein und wieder aus – reversibel ohne jede Spur. Sie kosten etwa 15–50 Euro und sind oft die beste Energiespar-Investition für Mieter, weil der Standby-Verbrauch der Wohnung damit sofort um 30–50 Euro pro Jahr sinkt. Mieterfreundlich, flexibel, und Sie nehmen sie beim Umzug mit. Keine Diskussionen nötig – einfach nutzen.
Wo sind die größten Stromfresser in der typischen Mietwohnung?
Die größten Stromfresser sind: 1. Der Kühlschrank (etwa 150–200 kWh/Jahr bei einem älteren Modell, etwa 50–80 kWh bei modernem Gerät). 2. Die Warmwasserbereitung – entweder ein Durchlauferhitzer (variabel, oft 2.000–3.500 W unter Last) oder ein Boiler. 3. Heizung, falls elektrisch betrieben – aber das ist selten in Mietwohnungen. 4. Standby-Verbrauch der Gesamtwohnung – oft 50–100 Watt permanent. 5. Beleuchtung bei älteren Glühbirnen. Beim Kühlschrank und der Warmwasserbereitung stößt der Mieter an Grenzen – das sind Vermieter-Angelegenheiten. Alles andere (LED-Lampen, Smart Plugs für Standby) liegt in Ihrer Hand und spart sofort.
Wie viel kann ich als Mieter realistischerweise pro Jahr sparen?
Das hängt von Ihrer Ausstattung und Ihrem Verhalten ab. Mit Sofort-Maßnahmen ohne Investition (Warmwasserduschen verkürzen, Geräte ausschalten): etwa 50–100 Euro pro Jahr. Mit Smart Plug für Standby-Ausfall (etwa 30 Euro Investition): weitere 30–50 Euro pro Jahr. Mit LED-Lampen statt Glühbirnen (Investition 50–100 Euro): weitere 20–40 Euro pro Jahr. Mit einem Balkonkraftwerk (Investition 350–500 Euro): weitere 130–215 Euro pro Jahr. Kombination aller Maßnahmen: etwa 230–405 Euro Ersparnis pro Jahr, bei Investitionen von etwa 430–650 Euro. Die Amortisation liegt dann bei etwa 1,5 bis 3 Jahren – danach nur noch Gewinne. Nach Umzug nehmen Sie alle Komponenten mit.
Was bedeutet ‚reversible Maßnahme' im Mietrecht?
Reversibel heißt: Sie können das Gerät oder die Veränderung wieder entfernen, ohne Spuren zu hinterlassen. Ein Smart Plug ist reversibel – Sie stecken es aus und weg. Eine LED-Lampe, die Sie selbst in die bestehende Fassung schrauben, ist reversibel – beim Auszug schrauben Sie die alte Lampe wieder rein. Ein Duschthermostartsperre ist reversibel – Sie schrauben es ab. Ein Bohrungsloch für eine neue Steckdose oder ein Wanddurchbruch ist NICHT reversibel – deshalb brauchen Sie Erlaubnis. Diese Unterscheidung ist der Schlüssel zum Verständnis: Wenn Sie das Gerät mitnehmen können, ist es reversibel.

Bereit, in Ihrer Mietwohnung Strom zu sparen?

Mit einem Smart Plug und LED-Lampen fangen Sie sofort an. Das Balkonkraftwerk ist der nächste Schritt – und völlig legal.

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